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Klage, eingereicht am 11. Juli 2012 - Mayaleh/Rat

(Rechtssache T-307/12)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Adib Mayaleh (Damaskus, Syrien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Karouni)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

-    den Durchführungsbeschluss 2012/256/GASP des Rates vom 14. Mai 2012 zur Durchführung des Beschlusses 2011/782/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Syrien für nichtig zu erklären, soweit er Herrn Adib Mayaleh betrifft;

-    die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 410/2012 des Rates vom 14. Mai 2012 zur Durchführung des Artikels 32 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien für nichtig zu erklären, soweit sie Herrn Adib Mayaleh betrifft;

dem Rat der Europäischen Union nach den Art. 87 und 91 der Verfahrensordnung des Gerichts die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht der Kläger sieben Klagegründe geltend, die im Wesentlichen mit denjenigen, die in der Rechtssache T-383/11, Makhlouf/Rat, geltend gemacht wurden, übereinstimmen oder ihnen ähnlich sind.

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1 - ABl. 2011, C 282, S. 30.