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Urteil des Gerichts vom 18. März 2010 - Forum 187/Kommission

(Rechtssache T-189/08)1

(Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung zugunsten der in Belgien niedergelassenen Koordinierungszentren - Neue Entscheidung der Kommission, die nach der teilweisen Nichtigerklärung durch den Gerichtshof erlassen wurde - Vereinigung - Fehlendes Rechtsschutzinteresse - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Forum 187 ASBL (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: A. Sutton und G. Forwood, Barristers)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: N. Khan und C. Urraca Caviedes)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/283/EG der Kommission vom 13. November 2007 über die von Belgien geschaffene Beihilferegelung zugunsten der in Belgien niedergelassenen Koordinierungszentren und zur Änderung der Entscheidung 2003/757/EG (ABl. 2008, L 90, S. 7), soweit sie für die vom Urteil des Gerichtshofs vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, Slg. 2006, I-5479), betroffenen Koordinierungszentren keine angemessenen in die Zukunft wirkenden Übergangsfristen vorsieht

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Forum 187 ASBL trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 183 vom 19.7.2008.