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Klage, eingereicht am 26. Februar 2024 – CN/Kommission

(Rechtssache T-115/24)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: CN (vertreten durch Rechtsanwältin N. de Montigny)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 8. Mai 2023 (Ares[2023]3230522), mit der die Gewährung einer doppelten Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder an sie abgelehnt wurde, aufzuheben;

soweit erforderlich, die am 29. November 2023 von der Anstellungsbehörde mitgeteilte ausdrückliche Zurückweisung der Beschwerde aufzuheben;

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf zwei Gründe gestützt:

Es liege insofern ein Rechtsfehler und ein Verstoß gegen Art. 67 Abs. 3 des Statuts der Beamten der Europäischen Union vor, als die Anstellungsbehörde Art. 9-1 der europäischen Tabelle zur Bewertung der Beeinträchtigung der physischen und psychischen Integrität anstatt Art. 11 dieser Tabelle angewendet habe.

Es fehle an einer konkreten und einzelfallbezogenen Prüfung, und es liege insofern ein offensichtlicher Beurteilungsfehler vor, als die Akte hohe Belastungen im Zusammenhang mit der Behinderung der Tochter der Klägerin nachweise.

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