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Beschluss des Gerichts vom 19. Februar 2024 – Eckes-Granini Group und International Beer Breweries/EUIPO – Capri Sun (PRISUN)

(Rechtssache T-395/23)1

(Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Rücknahme des Widerspruchs – Erledigung der Hauptsache)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerinnen: Eckes-Granini Group GmbH (Nieder-Olm, Deutschland), International Beer Breweries Ltd (Aschkelon, Israel) (vertreten durch Rechtsanwalt J. Wachsmuth)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (vertreten durch A. Ringelhann als Bevollmächtigten)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO und Streithelferin vor dem Gericht: Capri Sun AG (Zug, Schweiz) (vertreten durch Rechtsanwältinnen A. Franke und S. Frese)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV beantragen die Klägerinnen die Aufhebung der Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 26. April 2023 (Sache R 1057/2022-2)

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Die Eckes-Granini Group GmbH und die International Beer Breweries Ltd tragen ihre eigenen Kosten sowie die Hälfte der Kosten des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).

Die Capri Sun AG trägt ihre eigenen Kosten sowie die Hälfte der Kosten des EUIPO.

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1     ABl. C 304 vom 28.8.2023.