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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Plenum) vom 24. Juni 2008 - Cerafogli und Poloni / EZB

(Rechtssache F-116/05)1

(Öffentlicher Dienst - Personal der EZB - Vergütung - Methode zur Berechnung der jährlichen Anpassung der Vergütung - Durchführung eines Urteils der Gemeinschaftsgerichte - Bestätigende Maßnahme - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Maria Concetta Cerafogli und Paolo Poloni (Frankfurt am Main, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Vandersanden und L. Levi)

Beklagte: Europäischen Zentralbank (Prozessbevollmächtigte: F. Malfrère und K. Sugar im Beistand von Rechtsanwalt H.-G. Kamann)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Gehaltsabrechnungen der Kläger für Juli 2001, wie sie von der Europäischen Zentralbank im Mai 2005 in Durchführung des Urteils des Gerichts vom 20. November 2003, Cerafogli und Poloni/EZB, (T-63/02), erstellt wurden, und Antrag auf Schadensersatz

Tenor des Urteils

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 48 vom 25.2.2005 (die Rechtssache war ursprünglich beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften unter dem Aktenzeichen T-431/05 im Register der Kanzlei eingetragen und ist mit Beschluss vom 15. Dezember 2005 an das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union verwiesen worden).