Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 9. April 2014 –
EI du Pont de Nemours/HABM – Zueco Ruiz (ZYTeL)
(Rechtssache T‑288/12)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Bildmarke ZYTeL – Ältere Gemeinschaftswortmarke und im Sinne von Art. 6a der Pariser Übereinkunft notorisch bekannte Marke ZYTEL – Relative Eintragungshindernisse – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marke – Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009“
1. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilung der Verwechslungsgefahr – Kriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 2 Buchst. c) (vgl. Rn. 18-20)
2. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarke ZYTeL – Wortmarke ZYTEL und Marke ZYTEL (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 23, 26, 44, 47, 49)
3. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen – Ergänzender Charakter der Waren oder Dienstleistungen (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 31, 38, 45)
4. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Voraussetzungen – Unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marke – Begriff (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Rn. 57, 58)
5. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Vom Inhaber zu erbringende Nachweise – Nicht nur hypothetische Gefahr einer künftigen unlauteren Ausnutzung oder Beeinträchtigung (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Rn. 59)
6. Handlungen der Organe – Begründung – Verpflichtung – Umfang (Art. 296 AEUV) (vgl. Rn. 66)
7. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Voraussetzungen – Zusammenhang zwischen den Marken – Beurteilungskriterien – Berücksichtigung der Art der betreffenden Waren oder Dienstleistungen (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Rn. 70)
Gegenstand
| Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 29. März 2012 (Sache R 464/2011‑2) über ein Widerspruchsverfahren zwischen EI du Pont de Nemours and Company und Enrique Zueco Ruiz |
Tenor
1. | | Die Klage wird abgewiesen. |
2. | | EI du Pont de Nemours and Company trägt die Kosten. |