Language of document :

Klage, eingereicht am 18. Januar 2011 - Fraas/HABM (Karomuster in den Farben schwarz, beige, braun, dunkelrot und grau)

(Rechtssache T-26/11)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: V. Fraas GmbH (Helmbrechts-Wüstenselbitz, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Kunze und G. Würtenberger)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 15. November 2010 in der Sache R 1317/2010-4 aufzuheben;

dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, die ein Karomuster in den Farben schwarz, beige, braun, dunkelrot und grau darstellt, für Waren der Klassen 18, 24 und 25.

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b i. V. m. Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 207/20091, da die betroffene Gemeinschaftsmarke unterscheidungskräftig sei, sowie Verstoß gegen Art. 75 und 76 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009, da die Beschwerdekammer sich nicht mit dem umfangreichen tatsächlichen und rechtlichen Vorbringen der Klägerin auseinandergesetzt habe.

____________

1 - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 2009, L 78, S. 1).