Urteil des Gerichts vom 2. Juli 2010 - Kerstens/Kommission
(Rechtssache T-266/08 P)1 (Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Änderung der dienstlichen Verwendung - Art. 7 des Statuts - Dienstliches Interesse - Verfälschung von Tatsachen und Beweisen - Begründungspflicht des Gerichts für den öffentlichen Dienst - Verteidigungsrechte)
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Petrus Kerstens (Overijse, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Mourato)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: K. Herrmann und M. G. Berscheid)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 8. Mai 2008, Kerstens/Kommission (F-119/06, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wegen Aufhebung dieses Urteils
Tenor
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Petrus Kerstens trägt seine eigenen Kosten und die Kosten, die der Kommission im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstanden sind.
____________1 - ABl. C 247 vom 27.9.2008.