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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Michel Van Beek gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 24. Juni 2002

    (Rechtssache T-199/02)

    Verfahrenssprache: Französisch

Michel Van Beek, wohnhaft in Brüssel, hat am 24. Juni 2002 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte des Klägers sind die Rechtsanwälte Albert Coolen, Jean-Noël Louis und Etienne Marchal, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Der Kläger beantragt,

(die Entscheidung der Kommission aufzuheben, ihn im Beförderungsjahr 2001 nicht nach Besoldungsgruppe A 4 zu befördern;

(der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger, ein Beamter der Besoldungsgruppe A 5, wendet sich gegen die Weigerung der Anstellungsbehörde, ihn im Beförderungsjahr 2001 nach Besoldungsgruppe A 4 zu befördern.

Er stützt seine Forderungen auf

(eine Verletzung der Begründungspflicht;

(einen Verstoß gegen Artikel 45 des Statuts, die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Anwartschaft auf eine Laufbahn sowie den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung.

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