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Klage, eingereicht am 9. November 2021 – TO/EASO

(Rechtssache T-727/21)

        Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: TO (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt É. Boigelot)

Beklagter: Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die am 1. Januar 20 in Kraft getretene und angeblich am 18. Dezember 2021 erlassene Entscheidung, von der die Klägerin am 4. Januar 2021 über den Link [vertraulich]1 Kenntnis erlangt hat und die von [vertraulich] erlassen wurde, insoweit aufzuheben, als sie die bis zum 31. Dezember 2020 geltende Reserveliste mit den folgenden Bezeichnungen [vertraulich] nicht um ein erstes weiteres Jahr, d. h. bis zum 31. Dezember 2021, verlängert;

die Reserveliste wie die weiteren 44 verlängerten Listen, auf die sich die angefochtene Entscheidung bezieht, wieder zu eröffnen, in weiterer Folge um ein Jahr ab dem Zeitpunkt ihrer Wiedereröffnung zu verlängern und daraus folgend der Klägerin ein Upgrade auf die Besoldungsgruppe AST 3 zu gewähren;

den Beklagten zur Leistung von Schadensersatz, der sowohl den materiellen als auch immateriellen Schaden umfasst, zu verurteilen, in Höhe:

der Differenz zwischen dem aktuell in der Besoldungsgruppe AST 1, Dienstaltersstufe 3, bezogenen und dem für die Besoldungsgruppe AST 3, Dienstaltersstufe 1, festgelegten Gehalt, berechnet über einen Zeitraum von fünf Jahren beginnend ab dem beschwerenden Datum, d. h. dem 1. Januar 2021, unter Berücksichtigung einer entgangenen Chance von etwa 75 %;

der Differenz zwischen dem aktuell in der Besoldungsgruppe AST 1, Dienstaltersstufe 3, und dem in AST 3, Dienstaltersstufe 1, vorgesehenen Rentenanspruchs, berechnet über denselben Zeitraum von fünf Jahren, beginnend ab dem beschwerenden Datum, d. h. dem 1. Januar 2021, unter Berücksichtigung einer entgangenen Chance von etwa 75 %;

von 7 500 Euro für den entstandenen immateriellen Schaden;

von vorläufig einem Euro für den Verlust der Versicherung bei der Krankenkasse;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende vier Gründe gestützt:

Enttäuschung des Vertrauens und der rechtmäßigen Erwartungen der Klägerin und fehlende Begründung der angefochtenen Entscheidung

Verletzung des Diskriminierungsverbots nach Art. 1d Abs. 1 des Statuts der Beamten der Europäischen Union (im Folgenden: Statut) und Verstoß gegen Art. 27 und 29 Abs. 1 Unterabs. 3 und 4 des Statuts

Verstoß gegen Art. 12a des Statuts, Verletzung des Grundsatzes der ordnungsgemäßen Verwaltung und der Fürsorgepflicht sowie Überschreitung und Missbrauch von Befugnissen

Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit

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1 Nicht wiedergegebene vertrauliche Daten.