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Klage, eingereicht am 18. Oktober 2021 – IR/Kommission

(Rechtssache T-685/21)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: IR (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Pappas und A. Pappas)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung vom 11. Dezember 2020, mit der die Abrechnungsstelle Brüssel die Erneuerung der Krankheitskostenregelung bei einer schweren Erkrankung für den Sohn des Klägers abgelehnt hat, aufzuheben;

die Entscheidung vom 8. Juli 2021, mit der die Anstellungsbehörde die vom Kläger nach Art. 90 Abs. 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union eingelegte Beschwerde zurückgewiesen hat, aufzuheben;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung seiner Klage macht der Kläger sechs Klagegründe geltend.

Erster Klagegrund: Die streitigen Entscheidungen beruhten rechtswidrig auf einem Zweitgutachten des Vertrauensarztes.

Zweiter Klagegrund: Mangelnde Begründung der streitigen Entscheidungen.

Dritter Klagegrund: Die streitigen Entscheidungen wiesen offensichtliche Beurteilungsfehler und eine Verfälschung der Tatsachen auf.

Vierter Klagegrund: Verstoß gegen das Recht auf gute Verwaltung und das Recht auf Anhörung.

Fünfter Klagegrund: Die streitigen Entscheidungen beruhten rechtswidrig auf einem Gutachten des Ärztebeirates.

Sechster Klagegrund: Verstoß gegen das Vorverfahren.

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