Klage, eingereicht am 11. November 2021 – D’Amato u. a./Parlament
(Rechtssache T-722/21)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Rosa D’Amato (Taranto, Italien), Claude Gruffat (Mulsans, Frankreich), Damien Carême (Argenteuil, Frankreich) und Benoît Biteau (Sablonceaux, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt P. de Bandt, Rechtsanwältin M. Gherghinaru und Rechtsanwalt L. Panepinto)
Beklagter: Europäisches Parlament
Anträge
Die Kläger beantragen,
den Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 27. Oktober 2021 über Ausnahmeregelungen auf dem Gebiet der Gesundheit und Sicherheit für den Zugang zu den Gebäuden des Europäischen Parlaments an seinen drei Arbeitsorten für nichtig zu erklären;
dem Beklagten sämtliche Kosten aufzuerlegen, einschließlich der durch den Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des angefochtenen Beschlusses entstandenen Kosten.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Kläger stützen ihre Klage auf vier Gründe, die mit den in der Rechtssache T-710/21, Roos u. a./Parlament, geltend gemachten Klagegründen identisch sind oder ihnen ähneln.
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