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Klage, eingereicht am 14. November 2011 - Solar-Fabrik/HABM (Premium L)

(Rechtssache T-583/11)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: Solar-Fabrik AG für Produktion und Vertrieb von solartechnischen Produkten (Freiburg im Breisgau, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Douglas)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 1. September 2011 in der Sache R 246/2011-1 aufzuheben;

dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "Premium L" für Waren der Klassen 9 und 11.

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung Nr. 207/2009, da die angemeldete Marke unterscheidungskräftig sei.

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