BESCHLUSS DER PRÄSIDENTIN
DER SECHSTEN KAMMER DES GERICHTS
20. Juli 2021(*)
„Streichung“
In der Rechtssache T-351/21
TrekStor Ltd mit Sitz in Hong Kong (China), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte O. Spieker, A. Schönfleisch und N. Willich,
Klägerin,
gegen
Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO),
Beklagter,
andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO:
WD Plus GmbH, mit Sitz in Hannover (Deutschland),
betreffend eine Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 22. April 2021 (Sache R 1707/2020‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen WD Plus GmbH und TrekStor Ltd.
1 Mit Schreiben, das am 13. Juli 2021 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat die Klägerin dem Gericht gemäß Art. 125 der Verfahrensordnung des Gerichts mitgeteilt, dass sie ihre Klage zurücknimmt.
2 Daher ist die Rechtssache im Register zu streichen.
3 Da die Klage vor Zustellung der Klageschrift an den Beklagten zurückgenommen worden ist und diesem somit keine Kosten entstehen konnten, ist nur zu entscheiden, dass die Klägerin ihre eigenen Kosten trägt.
Aus diesen Gründen hat
DIE PRÄSIDENTIN DER SECHSTEN KAMMER DES GERICHTS
beschlossen:
1. Die Rechtssache T‑351/21 wird im Register des Gerichts gestrichen.
2. Die TrekStor Ltd trägt ihre eigenen Kosten.
Luxemburg, den 20. Juli 2021
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