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Klage, eingereicht am 22. Mai 2014 – ZZ/Kommission

(Rechtssache F-48/14)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Duta)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung vom 14. Februar 2014, mit der der Prüfungsausschuss des Auswahlverfahrens EU Careers EPSO/AD/177/10-AUDIT2013-Beamte der Funktionsgruppe Administration-AD5 nach Überprüfung die ursprüngliche Entscheidung des Prüfungsausschusses vom 3. Oktober 2013 bestätigt hat, die Klägerin nicht zur Assessment-Phase des Auswahlverfahrens zuzulassen, und erforderlichenfalls der ursprünglichen Entscheidung des Prüfungsausschusses vom 3. Oktober 2013

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidungen des Prüfungsausschusses vom 14. Februar 2014 und vom 3. Oktober 2013, mit denen ihre Bewerbung zum Auswahlverfahren EPSO/AD/177/10-AUDIT2013-Beamte der Funktionsgruppe Administration-AD5 abgelehnt worden war, aufzuheben;

alle insoweit erforderlichen rechtlichen Maßnahmen anzuordnen;

die Kommission unbeschadet anderer, auch höherer, vom Gericht für den öffentlichen Dienst nach billigem Ermessen festzusetzender Beträge zur Zahlung eines Betrags in Höhe von 5 000 Euro als Schadensersatz für die böswillige Behandlung ihrer Bewerbung zu verurteilen;

der Kommission die gesamten Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.