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Klage, eingereicht am 5. Februar 2024 – Schmidt Spiele/EUIPO – de Gea Quintana (DDG)

(Rechtssache T-53/24)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Schmidt Spiele GmbH (Berlin, Deutschland) (vertreten durch Rechtsanwalt T. Urek)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: David de Gea Quintana (Hale Barns, Vereinigtes Königreich)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelder der streitigen Marke: Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Streitige Marke: Unionsbildmarke DDG – Anmeldung Nr. 18 567 763

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 4. Dezember 2023 in der Sache R 1039/2023-2

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

die Entscheidung der Widerspruchsabteilung vom 28. September 2021 aufzuheben;

die Sache an das EUIPO zurückzuverweisen;

dem EUIPO die Kosten einschließlich der Kosten des Verfahrens vor dem EUIPO aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

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