Language of document :

Klage, eingereicht am 26. Januar 2024 – Penta system/Kommission

(Rechtssache T-43/24)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Penta system Srl (Modugno, Italien) (vertreten durch Rechtanwältin K. Duchoňová)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 27. November 2023 über die Ablehnung des Angebots, das die Klägerin im Vergabeverfahren JRC/IPR/2022/RP/1912 – Betrieb und Wartung von Einrichtungen für die Bewirtschaftung radioaktiver Abfälle (RAMA) abgegeben hatte, und die Entscheidung der Europäischen Kommission über die Vergabe des Auftrags JRC/IPR/2022/RP/1912 – Betrieb und Wartung von Einrichtungen für die Bewirtschaftung radioaktiver Abfälle (RAMA) an [Namen geschwärzt] für nichtig zu erklären;

der Beklagten die der Klägerin im Zusammenhang mit dem Verfahren entstandenen Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf vier Gründe gestützt:

Der Beschluss sei willkürlich und leide an einem Begründungsmangel.

Es liege ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vor.

Es liege eine Verweigerung des Zugangs zu Informationen vor.

Es liege ein Verstoß gegen das Recht auf gute Verwaltung vor.

____________