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Klage, eingereicht am 7. November 2011 - Oetker Nahrungsmittel/HABM (La qualité est la meilleure des recettes)

(Rechtssache T-570/11)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG (Bielefeld, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Graf von Stosch)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Grossen Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 8. Juli 2011 in der Sache R-1798/2010-G aufzuheben;

dem HABM die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke " La qualité est la meilleure des recettes " für Waren der Klassen 16, 29, 30 und 32.

Entscheidung des Prüfers: Teilweise Zurückweisung der Anmeldung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und Art. 7 Abs. 3 der Verordnung Nr. 207/2009, da die betroffene Gemeinschaftsmarke unterscheidungskräftig sei.

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