Language of document : ECLI:EU:T:2007:133

BESCHLUSS DES GERICHTS (Fünfte Kammer)

14. Mai 2007

Rechtssache T‑97/04

Laura Gnemmi und Eugénia Aguiar

gegen

Kommission der Europäischen Gemeinschaften

„Öffentlicher Dienst – Beamte – Beurteilung – Beurteilung der beruflichen Entwicklung – Beurteilungsverfahren 2001/2002 – Offensichtlich unzulässige und offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrende Klage“

Gegenstand:  Klage auf Aufhebung des Beurteilungsverfahrens 2001/2002, soweit die Klägerinnen davon betroffen sind, hilfsweise der Beurteilungen ihrer beruflichen Entwicklung für diesen Zeitraum

Entscheidung:  Die Klage wird teilweise als offensichtlich unzulässig und im Übrigen als offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen. Die Klägerinnen tragen ihre eigenen Kosten.

Leitsätze

Beamte – Klage – Vorbringen gleicher Argumente und Vorlage gleicher oder gleichartiger Beweise wie in anderen Klagen, die zuvor als unzulässig und unbegründet abgewiesen wurden – Offensichtlich unzulässige und unbegründete Klage

(Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 111; Beamtenstatut, Art. 43)