Language of document : ECLI:EU:T:2018:352





Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 19. Juni 2018 – Damm/EUIPO – Schlossbrauerei Au, Willibald Beck Freiherr von Peccoz (EISKELLER)

(Rechtssache T859/16)

„Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke EISKELLER – Ältere nationale Wortmarken KELER und KELER 18 – Relatives Eintragungshindernis – Keine Ähnlichkeit der Zeichen – Keine Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EU] 2017/1001)“

1.      Unionsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage beim Unionsrichter – Befugnisse des Gerichts – Kontrolle der Rechtmäßigkeit der von den Beschwerdekammern erlassenen Entscheidungen – Erneute Prüfung tatsächlicher Umstände anhand von Beweisen, die nicht zuvor den Stellen des Amtes vorgelegt wurden – Ausschluss

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 65)

(vgl. Rn. 18, 19)

2.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 24, 71)

3.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 28, 29)

4.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarke EISKELLER – Wortmarken KELER und KELER 18

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 42, 46, 59, 65, 67-70, 72, 73)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 5. September 2016 (Sache R 2428/2015‑5) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Sociedad Anónima Damm und Schlossbrauerei Au, Willibald Beck Freiherr von Peccoz

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Sociedad Anónima Damm trägt die Kosten.

2.

Die Sociedad Anónima Damm trägt die Kosten.