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Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 22. Juli 2010 - H/Rat u. a.

(Rechtssache T-271/10 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Zur Polizeimission der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina abgeordneter nationaler Beamter - Umsetzungs- und Rückstufungsentscheidung - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Zulässigkeit - Fehlende Dringlichkeit)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Antragsstellerin: H (Catania, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. Mereu und M. Velardo)

Antragsgegner: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: A. Vitro und G. Marhic) und Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Erlbacher und B. Eggers)

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung des Leiters der Polizeimission der Europäischen Union (EUPM) in Bosnien und Herzegowina vom 7. April 2010, der die Rückstufung und die Umsetzung der Antragstellerin zur Folge hatte

Tenor

Nur der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission sind als Antragsgegner anzusehen.

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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