Rechtsmittel der Yayla Türk Lebensmittelvertrieb GmbH gegen das Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 26. Juli 2023 in der Rechtssache T-315/22, Yayla Türk Lebensmittelvertrieb GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, eingelegt am 6. Oktober 2023
(Rechtssache C-611/23 P)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: Yayla Türk Lebensmittelvertrieb GmbH (Prozessbevollmächtigter: G. Rother, Rechtsanwalt)
Andere Verfahrensbeteiligte: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, Marmara Import-Export GmbH
Der Gerichtshof der Europäischen Union (Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln) hat durch Beschluss vom 9. Januar 2024 das Rechtsmittel nicht zugelassen und beschlossen, dass die Rechtsmittelführerin ihre eigenen Kosten zu tragen hat.
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