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Klage, eingereicht am 31. Dezember 2013 – Mikhalchanka/Rat

(Rechtssache T-693/13)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Aliaksei Mikhalchanka (Minsk, Weißrussland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Michalauskas)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

den Beschluss 2013/534/GASP des Rates vom 29. Oktober 2013 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus für nichtig zu erklären, soweit er ihn betrifft;

die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1054/2013 des Rates vom 29. Oktober 2013 zur Durchführung von Artikel 8a Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus für nichtig zu erklären, soweit sie ihn betrifft;

dem Rat die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht der Kläger vier Klagegründe geltend.

Verstoß gegen das Verteidigungsrecht, da das vorherige kontradiktorische Verfahren vom Rat nicht eingehalten worden sei.

Unzureichende Begründung, da die Begründung der Handlungen weder deren Anfechtung durch den Kläger vor dem Gericht noch deren Rechtmäßigkeitsprüfung durch das Gericht ermögliche.

Beurteilungsfehler, da den angefochtenen Handlungen jede Rechtfertigung in tatsächlicher Hinsicht fehle.

Nichtbeachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, insbesondere soweit es um die Ein- und Durchreisebeschränkung im Gebiet der Europäischen Union gehe.