Rechtssache T‑693/13
(auszugsweise Veröffentlichung)
Aliaksei Mikhalchanka
gegen
Rat der Europäischen Union
„Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen gegen Belarus – Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen – Beschränkungen der Einreise in und der Durchreise durch das Hoheitsgebiet der Union – Belassung des Namens des Klägers auf der Liste der betroffenen Personen – Journalist – Verteidigungsrechte – Begründungspflicht – Beurteilungsfehler“
Leitsätze – Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 10. Mai 2016
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen gegen Belarus – Einfrieren von Geldern – Verteidigungsrechte – Mitteilung der belastenden Umstände – Nachfolgende Entscheidung, die den Namen des Klägers auf der Liste der Personen, die von diesen Maßnahmen erfasst werden, belässt – Fehlen neuer Gründe – Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör – Fehlen – Nichtigerklärung des vorhergehenden Beschlusses wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör – Keine Auswirkung
(Beschluss 2012/642/GASP des Rates in der durch den Beschluss 2013/534/GASP geänderten Fassung; Verordnung Nr. 1017/2012 des Rates in der durch die Verordnung Nr. 1054/2013 geänderten Fassung)
Siehe Text der Entscheidung.
(vgl. Rn. 46-58)