Language of document : ECLI:EU:T:2016:283

Rechtssache T‑693/13

(auszugsweise Veröffentlichung)

Aliaksei Mikhalchanka

gegen

Rat der Europäischen Union

„Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen gegen Belarus – Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen – Beschränkungen der Einreise in und der Durchreise durch das Hoheitsgebiet der Union – Belassung des Namens des Klägers auf der Liste der betroffenen Personen – Journalist – Verteidigungsrechte – Begründungspflicht – Beurteilungsfehler“

Leitsätze – Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 10. Mai 2016

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen gegen Belarus – Einfrieren von Geldern – Verteidigungsrechte – Mitteilung der belastenden Umstände – Nachfolgende Entscheidung, die den Namen des Klägers auf der Liste der Personen, die von diesen Maßnahmen erfasst werden, belässt – Fehlen neuer Gründe – Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör – Fehlen – Nichtigerklärung des vorhergehenden Beschlusses wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör – Keine Auswirkung

(Beschluss 2012/642/GASP des Rates in der durch den Beschluss 2013/534/GASP geänderten Fassung; Verordnung Nr. 1017/2012 des Rates in der durch die Verordnung Nr. 1054/2013 geänderten Fassung)

Siehe Text der Entscheidung.

(vgl. Rn. 46-58)