Language of document : ECLI:EU:F:2008:30

BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DER ZWEITEN KAMMER DES GERICHTS FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST DER EUROPÄISCHEN UNION

11. März 2008 (*)

„Streithilfe“

In der Rechtssache F‑9/08,

betreffend eine Klage nach den Art. 236 EG und 152 EA,

Eckehard Rosenbaum, Beamter der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, wohnhaft in Bonn (Deutschland), Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H.-J. Rüber,

Kläger,

gegen

Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch Herrn J. Currall und Frau B. Eggers als Bevollmächtigten,

Beklagte,

erlässt

DER PRÄSIDENT DER ZWEITEN KAMMER DES GERICHTS

folgenden

Beschluss

1        Der Rat der Europäischen Union hat mit Schriftsatz, der am 14. Februar 2008 per Telefax bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist (die Urschrift ist am 20. Februar 2008 eingegangen), beantragt, in der Rechtssache F‑9/08 als Streithelfer zur Unterstützung der Anträge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zugelassen zu werden.

2        Der Streithilfeantrag ist gemäß Art. 109 Abs. 5 der Verfahrensordnung den Parteien zugestellt worden. Diese haben keine Einwände erhoben.

3        Da der Antrag gemäß Art. 109 Abs. 1 bis 4 der Verfahrensordnung eingereicht worden ist, ist gemäß Art. 40 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs, der nach Art. 7 Abs. 1 des Anhangs I der Satzung für das Verfahren vor dem Gericht gilt, die Streithilfe zuzulassen.

4        Die Rechte des Streithelfers bestimmen sich nach Art. 110 Abs. 1 bis 3 der Verfahrensordnung.

Aus diesen Gründen hat

DER PRÄSIDENT DER ZWEITEN KAMMER DES GERICHTS

beschlossen:

1)      Der Rat der Europäischen Union wird in der Rechtssache F‑9/08 als Streithelfer zur Unterstützung der Anträge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zugelassen.

2)      Dem Streithelfer werden durch die Kanzlei abschriftlich sämtliche Verfahrensunterlagen übermittelt.

3)      Dem Streithelfer wird später eine Frist zur schriftlichen Begründung seiner Anträge gesetzt.

4)      Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Luxemburg, den 11. März 2008

Die Kanzlerin

 

      Der Präsident

W. Hakenberg

 

      S. Van Raepenbusch


* Verfahrenssprache: Deutsch.