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Urteil des Gerichts vom 28. September 2010 - C-Content/Kommission

(Rechtssache T-247/08)1

(Außervertragliche Haftung - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Gemeinschaftliche Ausschreibungsverfahren - Dienstleistungen der elektronischen Veröffentlichung - Unregelmäßigkeiten und Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht, die das Amt für Veröffentlichungen begangen haben soll - Verjährungsfristen - Kausalzusammenhang)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: C-Content BV ('s Hertogenbosch, Niederlande) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Meulenbelt)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst E. Manhaeve und N. Bambara im Beistand von O. Soudry und Rechtsanwalt A. Nucara, dann E. Manhaeve und N. Bambara im Beistand von O. Soudry und Rechtsanwältin E. Petritsi)

Gegenstand

Klage auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin dadurch entstanden sein soll, dass das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften im Rahmen mehrerer gemeinschaftlicher Ausschreibungsverfahren bezüglich Dienstleistungen der elektronischen Veröffentlichung Unregelmäßigkeiten und Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht begangen habe

Tenor

Die Klage wird als teils unzulässig und teils unbegründet abgewiesen.

Die C-Content BV trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 209 vom 15.8.2008.