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Klage, eingereicht am 18. September 2006 - Diomede Basili / Kommission

(Rechtssache F-108/06)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Tamara Diomede Basili (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Bontinck und J. Feld)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge der Klägerin

Aufhebung der der Klägerin am 10. November 2005 mitgeteilten Beurteilung der beruflichen Entwicklung;

Verurteilung der Beklagten zur Tragung der Kosten.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin, Beamtin der Besoldungsgruppe AD 11 bei der Kommission, war 2004 Mitglied des Paritätischen Evaluierungsausschusses der GD ECFIN und des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren COM/PA/04. Mit ihrer Klage wendet sie sich gegen ihre Beurteilung der beruflichen Entwicklung, da diese die in Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe c der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Artikel 43 des Statuts vorgesehene Stellungnahme der "Ad-hoc-Gruppe zur Beurteilung und Beförderung von Personalvertretern" nicht berücksichtigt habe. Über den Verstoß gegen diese Vorschrift der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen hinaus macht die Klägerin einen Verstoß gegen Artikel 43 des Statuts und Artikel 1 des Anhangs II des Statuts geltend.

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