Language of document : ECLI:EU:T:2018:527





Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 12. September 2018 – Chefaro Ireland/EUIPO – Laboratoires M&L (NUIT PRECIEUSE)

(Rechtssache T-905/16)

„Unionsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Internationale Eintragung mit Benennung der Europäischen Union – Bildmarke NUIT PRECIEUSE – Ältere nationale Wortmarke EAU PRECIEUSE – Relatives Eintragungshindernis – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EU] 2017/1001)“

1.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 21, 22, 70)

2.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 27, 28)

3.      Unionsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Relative Nichtigkeitsgründe – Bestehen einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarke NUIT PRECIEUSE und Wortmarke EAU PRECIEUSE

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und 53 Abs. 1 Buchst. a)

(vgl. Rn. 49, 54-59, 63-65, 73-75)

4.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Eignung von Bedeutungsunterschieden, optische oder klangliche Ähnlichkeiten zu neutralisieren – Voraussetzungen

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 71)

5.      Gerichtliches Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Kurze Darstellung der Klagegründe

(Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 76)

(vgl. Rn. 84)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 19. Oktober 2016 (Sache R 2596/2015‑4) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen Chefaro Ireland und Laboratoires M&L

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Chefaro Ireland DAC trägt die Kosten.

2.

Die Chefaro Ireland DAC trägt die Kosten.