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Urteil des Gerichts vom 10. April 2013 - IPK International/Kommission

(Rechtssache T-671/11)

(Zuschuss zur Finanzierung eines Vorhabens des ökologischen Fremdenverkehrs - Rückzahlung wieder eingezogener Beträge - Entscheidung, die nach Nichtigerklärung der früheren Entscheidung über die Rücknahme des Zuschusses durch das Gericht ergangen ist - Ausgleichszinsen - Verzugszinsen - Berechnung)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: IPK International - World Tourism Marketing Consultants GmbH (München, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Pitschas)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Dintilhac, G. Wilms und G. Zavvos)

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 14. Oktober 2011 (ENTR/R1/HHO/lsa - entr.r.1[2011]1183091), an die Klägerin einen Gesamtbetrag in Höhe von 720 579,90 Euro zu zahlen, der einen Betrag in Höhe von 158 618,27 Euro als Ausgleichszinsen einschließt

Tenor

Die Entscheidung der Kommission vom 14. Oktober 2011 (ENTR/R1/HHO/lsa - entr.r.l[2011]1183091) wird für nichtig erklärt, soweit der darin festgesetzte Betrag der an die IPK International - World Tourism Marketing Consultants GmbH zu zahlenden Zinsen auf 158 618,27 Euro beschränkt ist.

Die Europäische Kommission trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 65 vom 3.3.2012.