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Klage, eingereicht am 28. November 2011 - Al-Chihabi/Rat

(Rechtssache T-593/11)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Fares Al-Chihabi (Aleppo, Syrien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwälte L. Ruessmann und W. Berg)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Verordnung (EU) Nr. 878/2011 des Rates vom 2. September 20112, die Verordnung (EU) Nr. 1011/2011 des Rates vom 13. Oktober 20114 und den Beschluss 2011/522/GASP des Rates vom 2. September 2011 sowie den Beschluss 2011/684/GASP des Rates vom 13. Oktober 2011 und die nachfolgenden Rechtsvorschriften, soweit diese die restriktiven Maßnahmen aufrechterhalten oder ersetzen, für nichtig zu erklären, soweit sie den Kläger betreffen;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger stützt seine Klage auf folgende vier Klagegründe:

Verletzung des Rechts auf ordnungsgemäße Verwaltung, insbesondere der Begründungspflicht nach Art. 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 216 AEUV und Art. 14 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 442/2011 des Rates.

Verletzung der Verteidigungsrechte des Klägers, insbesondere des Anspruchs auf rechtliches Gehör sowie des Rechts auf effektive gerichtliche Kontrolle.

Ungerechtfertigte und unverhältnismäßige Verletzung der Grundrechte des Klägers, insbesondere des Eigentumsrechts, des Rechts auf Achtung seiner Ehre, der unternehmerischen Freiheit und der Unschuldsvermutung.

Verletzung der Privatsphäre des Klägers, da das Einfrieren der Gelder und die Einschränkung des Rechts auf Freizügigkeit ebenfalls einen unverhältnismäßigen Eingriff in sein Grundrecht auf Privatsphäre sowie eine Verletzung des allgemeinen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit darstellten.

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1 - Verordnung (EU) Nr. 878/2011 des Rates vom 2. September 2011 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 442/2011 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien (ABl. L 228, S. 1).

2 - Verordnung (EU) Nr. 1011/2011 des Rates vom 13. Oktober 2011 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 442/2011 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien (ABl. L 269, S. 18).

3 - Beschluss 2011/522/GASP des Rates vom 2. September 2011 zur Änderung des Beschlusses 2011/273/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (ABl. L 228, S. 16).

4 - Beschluss 2011/684/GASP des Rates vom 13. Oktober 2011 zur Änderung des Beschlusses 2011/273/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (ABl. L 269, S. 33).

5 - Verordnung (EU) Nr. 442/2011 des Rates vom 9. Mai 2011 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien (ABl. L 121, S. 1).