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Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2012 - A/Kommission

(Rechtssache T-595/11 P)

(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Soziale Sicherheit - Berufskrankheit - Dauernde Vollinvalidität - Zugang zur Personalakte - Erstattung von Reisekosten - Antrag auf Schadensersatz)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: A (P., Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B. Cambier, A. Paternostre und L. Levi)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und J. Baquero Cruz)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Dritte Kammer) vom 14. September 2011, A/Kommission (F-12/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Urteils

Tenor

Das Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Dritte Kammer) vom 14 September 2011, A/Kommission (F-12/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), hat sich erledigt, soweit es den Antrag auf Aufhebung der Entscheidung vom 28. April 2008 hinsichtlich der Weigerung, den Vorschuss nach Art. 19 Abs. 4 der Gemeinsamen Regelung zu zahlen und Art. 73 Abs. 2 Buchst. b des Statuts anzuwenden, sowie den Antrag auf Verurteilung der Kommission zur Zahlung der in diesem Artikel vorgesehenen Entschädigung betrifft.

Im Übrigen wird das Rechtsmittel zurückgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 49 vom 18.2.2012.