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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Gerhard Birkhoff gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 10. Dezember 2001

    (Rechtssache T-302/01)

    Verfahrenssprache: Italienisch

Gerhard Birkhoff hat am 10. Dezember 2001 eine Klage gegen die Europäische Kommission beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter des Klägers ist Rechtsanwalt Vincenzo Salvatore.

Der Kläger beantragt,

(die in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht offensichtlich unbegründete Entscheidung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Generaldirektion Personal und Verwaltung, Direktion B, vom 26. September 2001 sowie alle sonstigen vorausgegangenen, damit zusammenhängenden oder späteren Maßnahmen, insbesondere die am 4. Juli 2001 erlassene "Änderungsmitteilung Nr. 10 zum Feststellungsbescheid vom 21. Februar 1992", aufzuheben,

(die Kommission zum Ersatz der Folgeschäden, insbesondere derjenigen, die aus dem Verlust des Krankenversicherungsschutzes resultieren, sowie der sonstigen immateriellen Schäden zu verurteilen,

(der Kommission die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der jetzt pensionierte Kläger, der früher Beamter der Beklagten war, wendet sich mit der vorliegenden Klage gegen die rückwirkende Entziehung der Familienzulage für seine unterhaltsberechtigte Tochter. Die angefochtene Maßnahme stützt sich auf "ein Beweismittel, aus dem hervorgeht, dass die Einkünfte Ihrer Tochter aus Erwerbstätigkeit 40 % des Grundgehalts eines Beamten der Besoldungsgruppe D4/1 übersteigen".

Zür Stützung seiner Ansprüche trägt der Kläger Folgendes vor:

(Rechtswidrigkeit der Maßnahme wegen Ermessensmissbrauchs (Fehlen und Unzulänglichkeit der Begründung, falsche Voraussetzungen und Entstellung der Tatsachen),

(Verletzung des Artikels 2 Absatz 5 des Anhangs VII des Statuts,

(Verletzung des Diskriminierungsverbots und

(Verletzung des Prinzips des Vertrauensschutzes und des Schutzes der wohlerworbenen Rechte.

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