Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 26. September 2013 – Kommission/Portugal
(Rechtssache C‑450/11)
„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Steuerwesen – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 306 bis 310 – Sonderregelung für Reisebüros – Unterschiede zwischen Sprachfassungen – Nationales Recht, das die Anwendung der Sonderregelung auf Personen vorsieht, die keine Reisenden sind – Begriffe Reisender und Kunde“
1. Recht der Europäischen Union – Auslegung – Vorschriften in mehreren Sprachen – Abweichungen zwischen den verschiedenen Sprachfassungen – Berücksichtigung der allgemeinen Systematik und des Zwecks der betroffenen Regelung (vgl. Randnrn. 47, 48)
2. Harmonisierung des Steuerrechts – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Sonderregelung für Reiseagenturen – Zweck – Auf den Kunden abstellender Ansatz – Keine Vertragsverletzung – Auf den Reisenden abstellender Ansatz – Nichtübereinstimmung mit der Sonderregelung für Reisebüros (Richtlinien des Rates 77/388, Art. 26 Abs. 2 bis 4 und 2006/112 Art. 306 bis 310) (vgl. Randnrn. 50-52, 60)
3. Harmonisierung des Steuerrechts – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Sonderregelung für Reiseagenturen – Nationale Regelung, die die Anwendung der Sonderregelung auf Personen vorsieht, die keine Reisenden sind – Reisebüros, die als Vermittler diese Regelung anwenden (Richtlinie 2006/112 des Rates, Art. 306 Abs. 1 Unterabs. 2) (vgl. Randnr. 59)
Gegenstand
| Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen die Art. 306 bis 310 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1) – Nationales Recht, das die Anwendung der Sonderregelung für die Besteuerung von Reisebüros auf deren Umsätze mit Personen vorsieht, die keine Reisenden sind |
Tenor
1. | | Die Klage wird abgewiesen. |
2. | | Die Europäische Kommission trägt die Kosten der Portugiesischen Republik. |
3. | | Die Tschechische Republik, das Königreich Spanien, die Französische Republik, die Republik Polen und die Republik Finnland tragen ihre eigenen Kosten. |