Language of document :

Urteil des Gerichts vom 26. September 2012 - IG Communications/HABM - Citigroup und Citibank (CITIGATE)

(Rechtssache T-301/09)

(Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke CITIGATE - Ältere nationale und Gemeinschaftswort- und -bildmarken mit dem Bestandteil "citi" - Relative Eintragungshindernisse - Verwechslungsgefahr - Markenfamilie - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 - Unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marke - Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: IG Communications Ltd (London, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: M. Edenborough, QC, und R. Beard, Solicitor)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: P. Geroulakos)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferinnen vor dem Gericht: Citigroup, Inc. (New York, New York, Vereinigte Staaten von Amerika) und Citibank, NA (New York) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte V. von Bomhard und A. Renck sowie H. O'Neill, Solicitor, sodann Rechtsanwälte V. von Bomhard und A. Renck)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 30. April 2009 (Sache R 821/2005-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Citigroup, Inc. und der Citibank, NA auf der einen und der IG Communications Ltd auf der anderen Seite

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die IG Communications Ltd trägt die Kosten.

____________

1 - ABl. C 244 vom 10.10.2009.