Language of document :

Rechtsmittel, eingelegt am 13. August 2021 von Health Information Management (HIM) gegen das Urteil des Gerichts (Zehnte Kammer) vom 9. Juni 2021 in der Rechtssache T-235/19, Health Information Management (HIM)/Kommission

(Rechtssache C-500/21 P)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Rechtsmittelführerin: Health Information Management (HIM) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. Zeegers)

Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission

Anträge

Die Rechtsmittelführerin beantragt,

das vorliegende Rechtsmittel für zulässig und begründet zu erklären und folglich

die Rn. 93 bis 97 und 117 bis 185 des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 9. Juni 2021 in der Rechtssache T-235/19, Health Information Management/Kommission, aufzuheben;

die Nrn. 1, 2, 3 und 5 des Tenors des angefochtenen Urteils aufzuheben;

die Sache an das Gericht zurückzuweisen, damit es über den Antrag der Rechtsmittelführerin in ihrer am 4. April 2019 eingereichten Klageschrift entscheiden kann;

der Europäischen Kommission die Zahlung sämtlicher Kosten aufzuerlegen, einschließlich der Kosten und Gebühren ihres Beraters, deren Betrag vorläufig auf 15 000 Euro exkl. Mehrwertsteuer festgesetzt wird.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Health Information Management stützt ihr Rechtsmittel auf drei Gründe: (i) die Verletzung der Verteidigungsrechte und des Rechts auf eine gute Verwaltung, die in Art. 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind, (ii) die Verletzung der Begründungspflicht nach Art. 296 Abs. 2 AEUV, und (iii) die Verletzung und falsche Anwendung von Art. 272 AEUV und folglich einen Verstoß gegen die Grundsätze der Unparteilichkeit und der Verhältnismäßigkeit.

____________