Language of document :

Urteil des Gerichts vom 12. Juli 2012 - Kommission/Nanopoulos

(Rechtssache T-308/10 P)

(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Beistandspflicht - Art. 24 des Statuts - Außervertragliche Haftung - Art. 90 und 91 des Statuts - Einreichung des Schadensersatzantrags innerhalb angemessener Frist - Frist zur Beantwortung - Einleitung eines Disziplinarverfahrens - Kriterium, wonach ein "hinreichend qualifizierter Verstoß" verlangt wird - Durchsickern von personenbezogenen Daten an die Presse - Mangelnde Zuweisung von der Besoldungsgruppe entsprechenden Aufgaben an einen Beamten - Höhe der Entschädigung)

Verfahrenssprache: Griechisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall im Beistand der Rechtsanwälte E. Bourtzalas et E. Antypas)

Anderer Verfahrensbeteiligter: Fotios Nanopoulos (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt V. Christianos)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 11. Mai 2010, Nanopoulos/Kommission (F-30/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wegen Aufhebung dieses Urteils und, falls dieses Urteil nicht aufzuheben ist, Festsetzung des korrekten Entschädigungsbetrags

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten, die Herrn Nanopoulos im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstanden sind.

____________

1 - ABl. C 274 vom 9.10.2010.