Klage, eingereicht am 4. Dezember 2013 – TrekStor/HABM (SmartTV Station)
(Rechtssache T-649/13)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: TrekStor Ltd (Hong Kong, China) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt O. Spieker)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Beklagten vom 1. Oktober 2013 (Beschwerdesache R 128/2013-4) aufzuheben und die angefochtene Entscheidung dahingehend abzuändern, dass die Marke „SmartTV Station“ (Anmeldenummer: 010595577) vollständig zur Eintragung zugelassen wird;
dem Beklagten die Kosten des Klageverfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „SmartTV Station“ für Waren der Klasse 9 ̶ Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 10 595 577Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der AnmeldungEntscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der BeschwerdeKlagegründe: Verletzung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordn
gefochtene Entscheidung dahingehend abzuändern, dass d
ie Marke „SmartTV Station“ (Anmeldenummer: 010595577) vollständi
g zur Eintragung zugelassen wird;dem Beklagten die Kosten des Klageverfahrens aufzuer