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Klage, eingereicht am 4. Dezember 2013 – TrekStor/HABM (SmartTV Station)

(Rechtssache T-649/13)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: TrekStor Ltd (Hong Kong, China) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt O. Spieker)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Beklagten vom 1. Oktober 2013 (Beschwerdesache R 128/2013-4) aufzuheben und die angefochtene Entscheidung dahingehend abzuändern, dass die Marke „SmartTV Station“ (Anmeldenummer: 010595577) vollständig zur Eintragung zugelassen wird;

dem Beklagten die Kosten des Klageverfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „SmartTV Station“ für Waren der Klasse 9 ̶ Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 10 595 577Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der AnmeldungEntscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der BeschwerdeKlagegründe: Verletzung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordn

gefochtene Entscheidung dahingehend abzuändern, dass d

ie Marke „SmartTV Station“ (Anmeldenummer: 010595577) vollständi

g zur Eintragung zugelassen wird;dem Beklagten die Kosten des Klageverfahrens aufzuer