Klage, eingereicht am 4. Dezember 2013 – Lomnici/Parlament
(Rechtssache T-650/13)
Verfahrenssprache: Ungarisch
Parteien
Kläger: Zoltán Lomnici (Budapest, Ungarn) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Z. Lomnici Jr.)
Beklagter: Europäisches Parlament
Anträge
Der Kläger beantragt,
die Entscheidung des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments vom 17. Oktober 2013 über die Petition Nr. 1298/2012 für nichtig zu erklären.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht der Kläger eine Verletzung der Begründungspflicht und einen Verstoß gegen den Anspruch jedes Unionsbürgers auf ein Verfahren mit allen Garantien geltend. Er trägt in dieser Hinsicht u. a. vor, dass seine Petition ohne Begründung abgelegt worden sei, dass er nicht zu der Sitzung geladen und die Entscheidung ihm nicht übermittelt worden sei.