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Beschluss des Gerichts vom 10. September 2014 – Lomnici/Parlament

(Rechtssache T-650/13)1

(Nichtigkeitsklage – Petition an das Europäische Parlament zum neuen slowakischen Staatsangehörigkeitsgesetz – Für zulässig erklärte Petition – Entscheidung, das Verfahren einzustellen – Nicht anfechtbare Handlung – Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Ungarisch

Parteien

Kläger: Zoltán Lomnici (Budapest, Ungarn) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Z. Lomnici)

Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: A. Pospíšilová Padowska und T. Lukácsi)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Petitionsausschusses des Parlaments vom 17. Oktober 2013, die Petition Nr. 1298/2012 für erledigt zu erklären

Tenor

Der Antrag des Europäischen Parlaments auf Feststellung der Erledigung der Hauptsache wird zurückgewiesen.

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Anträge der Slowakischen Republik und Ungarns auf Zulassung als Streithelfer sind erledigt.

Herr Zoltán Lomnici trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten des Parlaments.

Die Slowakische Republik und Ungarn tragen ihre eigenen Kosten.

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1     ABl. C 71 vom 8.3.2014.