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Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts München (Deutschland) eingereicht am 22. April 2021 - KP gegen TV und Gemeinde Bodman-Ludwigshafen

(Rechtssache C-256/21)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Oberlandesgericht München

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: KP

Beklagte: TV, Gemeinde Bodman-Ludwigshafen

Vorlagefrage

Sind Art. 124 lit. d), Art. 128 der Verordnung (EU) 2017/10011 so auszulegen, dass das Unionsmarkengericht selbst dann noch zu einer Entscheidung über die mit einer Widerklage im Sinne von Art. 128 dieser Verordnung geltend gemachte Nichtigkeit einer Unionsmarke befugt ist, nachdem die auf diese Unionsmarke gestützte Verletzungsklage im Sinne von Art. 124 lit. a) wirksam zurückgenommen wurde?

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1 Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke (ABl. 2017, L 154, S. 1).