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Klage, eingereicht am 4. Februar 2013 – ZZ/EAD

(Rechtssache F-11/13)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Abreu Caldas, S. Orlandi, A. Coolen und E. Marchal)

Beklagter: Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD)

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung, den Kläger auf eine Stelle am Sitz des EAD zu versetzen und seine Verwendung in einer Delegation der Union zu beenden

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung vom 8. März 2012, ihn mit Wirkung vom 1. September 2012 auf eine Stelle am Sitz des EAD zu versetzen und seine Verwendung vorzeitig zu beenden, aufzuheben;

den EAD zur Zahlung des Differenzbetrags zwischen seinen Bezügen, die er seit seiner Rückversetzung an den Sitz des EAD am 1. September 2012 erhält, und seinen bisherigen Bezügen bis zum 1. September 2013, dem Datum, an dem er im Rahmen des Rotationsverfahrens der Delegationsleiterstellen an den Sitz hätte zurückversetzt werden können, zu verurteilen;

soweit erforderlich, die Entscheidung aufzuheben, mit der seine Beschwerde vom 24. Oktober 2012 zurückgewiesen wurde;

dem EAD die Kosten aufzuerlegen.