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Klage, eingereicht am 12. Februar 2024 – Puma/EUIPO – Puma (puma acoustics)

(Rechtssache T-69/24)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Puma SE (Herzogenaurach, Deutschland) (vertreten durch Rechtsanwälte M. Schunke und P. Trieb)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Puma Srl. (Settimo Milanese, Italien)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelderin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Streitige Marke: Anmeldung der Unionsbildmarke puma acoustics – Anmeldung Nr. 18 165 412.

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 1. Dezember 2023 in der Sache R 1400/2021-1.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

dem EUIPO die Kosten einschließlich der im Verfahren vor der Beschwerdekammer angefallenen Kosten aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

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