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Klage, eingereicht am 18. Dezember 2009 - Portugal/Kommission

(Rechtssache T-509/09)

Verfahrenssprache: Portugiesisch

Parteien

Klägerin: Portugiesische Republik (Lissabon, Portugal) (Prozessbevollmächtigte: L. Inez Fernandes, A. Trindade Mimoso und A. Miranda Boavida)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die der portugiesischen Regierung mit dem Schreiben Nr. 11656 mitgeteilte Entscheidung der Europäischen Kommission vom 14. Oktober 2009, mit der die Genehmigungen für eine Beteiligung an den zuvor für den Kauf von zwei zur Überwachung der Fischerei bestimmten Hochseepatrouillenschiffen im Wert von 11 025 000 Euro bewilligten Beträgen verweigert wird;

die Beklagte anzuweisen, den Erstattungsanträgen, die die portugiesische Regierung im Rahmen der Entscheidung der Kommission 202/978/EG vom 10. Dezember 2002 gestellt hat, stattzugeben;

der Europäischen Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

a) Irrtümer hinsichtlich der rechtlichen Voraussetzungen, da der portugiesische Staat alle Vorschriften über öffentliche Aufträge in vollem Umfang eingehalten habe;

b) Irrtümer hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen;

c) Verstoß gegen die Begründungspflicht: In der angefochtenen Entscheidung werde die getroffene Entscheidung nicht im Mindesten begründet. Da sie gebührend gefestigte Rechtspositionen eines Mitgliedstaats antaste und beeinträchtige und diesem daher schwerwiegende Nachteile zufüge, müsse eine solche Entscheidung mehr als andere eine stichfeste und überzeugende Begründung enthalten, was nicht der Fall sei.

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