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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 12. Februar 2014 – CL/EUA

(Rechtssache F-71/13)1

(Öffentlicher Dienst – Bediensteter auf Zeit – Beistandspflicht – Art. 24 des Statuts – Mobbing durch einen Vorgesetzten – Ablehnung des Antrags, eine Verwaltungsuntersuchung einzuleiten – Offensichtlich unzulässige Klage)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: CL (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, J.-N. Louis und D. Abreu Caldas)

Beklagte: Europäische Umweltagentur (EUA) (Prozessbevollmächtigte: O. Cornu und Rechtsanwalt B. Wägenbaur)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Ablehnung des Antrags des Klägers, eine Verwaltungsuntersuchung einzuleiten, um ein Mobbing festzustellen oder genauer zu ermitteln

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird abgewiesen.

CL trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die der Europäischen Umweltagentur entstandenen Kosten zu tragen.

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1 ABl. C 274 vom 21.9.2013, S. 32.