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Klage, eingereicht am 24. Oktober 2014 – ZZ/Kommission

(Rechtssache F-119/14)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Levi und A. Blot)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung der Kommission, mit der das im Hinblick auf die Ernennung der auf einer Reserveliste eines Auswahlverfahrens stehenden Klägerin zur Beamtin eingeleitete Verfahren beendet wurde, nachdem der Klägerin mitgeteilt worden war, dass die betroffene Generaldirektion ihrer Einstellung zugestimmt habe, und festgestellt worden war, dass ihre Berufserfahrung nicht ausreichend sei

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung vom 17. Dezember 2013 aufzuheben, mit der es die Generaldirektion Humanressourcen der Kommission in ihrer Eigenschaft als Anstellungsbehörde abgelehnt hat, sie in der Generaldirektion Justiz und Inneres als Beamtin einzustellen;

die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 14. Juli 2004 aufzuheben, mit der ihre Beschwerde gegen die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 17. Dezember 2013 zurückgewiesen wurde;

die Kommission zur Zahlung von 26 132,85 Euro zuzüglich Verzugszinsen sowie zur Zahlung der Versorgungsbeiträge ab September 2013 zu verurteilen;

die Kommission zur Zahlung von 1 Euro zum Ersatz des immateriellen Schadens zu verurteilen;

der Kommission die gesamten Kosten aufzuerlegen.