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Klage, eingereicht am 12. April 2012 - Peri/HABM (Form eines Spannschlosses)

(Rechtssache T-171/12)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: Peri GmbH (Weißenhorn, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin J. Dönch)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 26. Januar 2012 in der Sache R 1209/2011-1 aufzuheben;

dem HABM die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Dreidimensionale Marke, in der Form eines Spannschlosses, für Waren der Klassen 6 und 19 - Anmeldung Nr. 9 462 078

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und e i) und ii) der Verordnung Nr. 207/2009

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