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Klage, eingereicht am 18. Juli 2008 - Claude Perry / Kommission

(Rechtssache T-280/08)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Claude Perry (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: J. Culioli, avocat)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge

Der Kläger beantragt,

festzustellen, dass Pflichtverletzungen der Kommission vorliegen;

festzustellen, dass diese Pflichtverletzungen die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft begründen;

festzustellen, dass dem Kläger ein Schaden entstanden ist, der in kausalem Zusammenhang mit diesen Pflichtverletzungen steht;

festzustellen, dass die Gemeinschaft verpflichtet ist, für diesen Schaden Ersatz zu leisten;

zu Protokoll zu nehmen, dass Claude Perry diesen Schaden auf 1 000 000 Euro veranschlagt;

die Gemeinschaft zur Zahlung der Summe von 1 000 000 Euro an Claude Perry zu verurteilen;

der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Kosten aufzuerlegen;

festzustellen, dass es recht und billig ist, dass die Gemeinschaft für die Kosten und Honorare der Verteidigung in Höhe von 10 000 Euro aufkommt.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger fordert Ersatz des Schadens, den er durch die Anklagen erlitten habe, denen zufolge er bei der Durchführung von bestimmten Verträgen, die zwischen den Gesellschaften des Klägers und der Kommission im Rahmen der humanitären Hilfe der Europäischen Union für Bosnien und die Region der Großen Seen in Afrika geschlossen worden seien, Gemeinschaftssubventionen unterschlagen habe. Die Klagegründe und wesentlichen Argumente des Klägers entsprechen jenen, die im Rahmen der Rechtssache T-132/98, Groupe Perry et Isibris/Kommission1, geltend gemacht worden waren.

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1 - ABl. 1998 C 312, S. 20.