Rechtsmittel, eingelegt am 15. April 2014 von der Europäischen Arzneimittel-Agentur gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 5. Februar 2014 in der Rechtssache F-29/13, Drakeford/EMA
(Rechtssache T-231/14 P)
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) (Prozessbevollmächtigte: T. Jabłoński und N. Rampal Olmedo, im Beistand der Rechtsanwälte D. Waelbroeck und A. Duron)Anderer Verfahrensbeteiligter: David Drakeford (Dublin, Irland)AnträgeDie Rechtsmittelführerin beantragt,das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst in der Rechtssache F-29/13 aufzuheben, soweit damit die Entscheidu
Prozessbevollmächtigte: T. Jabłoński und N. Rampal Olmedo, im Be
istand d
er Rechtsanwälte D. Waelbroeck und A
eisen;dem Rechtsmittelgegner die Kosten des vorliegenden Verfahrens und des Verfahrens vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst aufzuerlegen.Rechtsmittelgründe und wesentliche ArgumenteZur Stützung des Rechtsmittels macht die Rechtsmittelführerin drei Rechtsm
ittelgründe geltend.Rechtsfehlerhafte Auslegung von Art. 8 Abs. 1 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europ
äischen Union (BSB), soweit das Gericht für den öffentlichen Dienst angenommen habe, dass die Wendung „jede weitere Verlängerung dieses Bes
chäftigungsverhältnisses“ jeden Vorgang betre
ffe, der dazu führe, dass ein Bediensteter auf Zeit im Sinne von Art. 2 Buchst. a der BSB in di
eser Eigenschaft sein Arbeitsverhältnis mit seinem Arbeitgeber nach dem Ende seines befristeten Beschäftigungsverhältnisses fortsetze, auch wenn diese Verlängerung mit einem Aufstieg in eine höhere Besoldungsgruppe und einer Änderung seiner Aufgaben verbunden sei.Rechtsfehlerhafte Schaffung einer Ausnahme im Zusammenhang mit der Auslegung des Art. 8 Abs. 1 der BSB durch das Gericht für den öffentlichen Dienst.Rechtsfehlerhafte Ausübung seiner Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung durch das Gericht für den öffentlichen Dienst.