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Beschluss des Gerichts vom 26. April 2016 – EGBA und RGA/Kommission

(Rechtssache T-238/14)1

(Nichtigkeitsklage – Staatliche Beihilfen – Glücks- und Gewinnspiele – Von Frankreich zugunsten der Pferderennveranstalter geplante Beihilfe – Steuerähnliche Abgabe auf Online-Wetteinsätze für Pferderennen – Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird – Vereinigung – Keine individuelle Betroffenheit – Rechtsakt mit Verordnungscharakter, der Durchführungsmaßnahmen nach sich zieht – Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerinnen: European Gaming and Betting Association (EGBA) (Brüssel, Belgien) und The Remote Gambling Association (RGA) (London, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: S.-P. Brankin, Solicitor, Rechtsanwälte T. De Meese, E. Wijckmans und M. Mudrony)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Bouchagiar und P.-J. Loewenthal)

Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: Französische Republik (Prozessbevollmächtigte: D. Colas und J. Bousin)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2014/19/EU der Kommission vom 19. Juni 2013 über die Staatliche Beihilfe SA.30753 (C 34/10) (ex N 140/10), die Frankreich zugunsten der Pferderennveranstalter durchzuführen plant (ABl. 2014, L 14, S. 17)

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die European Gaming and Betting Association (EGBA) und die The Remote Gambling Association (RGA) tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

Die Französische Republik trägt ihre eigenen Kosten.

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1     ABl. C 212 vom 7.7.2014.