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Klage, eingereicht am 8. April 2013 – DTM Ricambi/HABM – Star (STAR)

(Rechtssache T-199/13)

Sprache der Klageschrift: Italienisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: DTM Ricambi Srl (Bologna, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt V. Catelli)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Star SpA (Lodi, Italien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer vom 24. Januar 2013 in der Sache R 124/2012-1 aufzuheben und der Anmeldung der Gemeinschaftsmarke „STAR“, angemeldet unter der Nr. 5878038, für Waren der Klassen 7, 9 und 12 stattzugeben;

Star die eigenen Kosten sowie die Kosten der Klägerin einschließlich der Kosten des Verfahrens vor der Widerspruchsabteilung und der Beschwerdekammer des HABM aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke mit dem Wortelement „STAR“ für Waren der Klassen 7, 9 und 12

Inhaber# des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Star

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftsbildmarke mit dem Wortbestandteil „STAR“ für Waren der Klasse 39, nationale und internationale Bildmarke mit den Wortbestandteilen „STAR LODI“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 12, 38, 39 und 42

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Stattgabe des Widerspruchs

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe:

Fehlende Verwechslungsgefahr

„Verwässerung“ der älteren Marke